Reisezüge dürfen in der Regel nur über Gleise fahren, die für Reisezüge zugelassen sind. Muss ausnahmsweise ein Reisezug über (Güterzuggleis)e fahren, müssen Sie den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 anweisen, im Bereich der Abzweigstelle mit höchstens 40 km/h zu fahren, soweit er nicht aus anderen Gründen mit höchstens 40 km/h befahren werden muss.
Begriffserklärungen der DB AG und vom Projekt Modellbahn-eSTW.
23.01.2007 17:53:25 - author unknown
Begriffserklärungen der DB AG und vom Projekt Modellbahn-eSTW.
14.03.2007 08:23:46 - author unknown
Begriffserklärungen der DB AG und vom Projekt Modellbahn-eSTW.